Wohn-Riester wird attraktiver. Vom 1. Januar 2014 an profitieren aktuelle und angehende Wohn-Riester-Kunden von flexibleren Regelungen. ?Wohn-Riester ist ein Erfolgsmodell der privaten Altersvorsorge. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und die Förderung noch stärker der Lebensrealität der Menschen angepasst?, kommentiert Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Schneider und erläutert die fünf neuen Pluspunkte.
Wohn-Riester-Guthaben können künftig auch für alters- und behinderten-gerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden. Ein Sachverständiger muss den barrierefreien Umbau bestätigen. Bedingung: Die Maßnahmen dürfen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die KfW.
Wohn-Riester-Sparer können bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital aus ihrem geförderten Vertrag entnehmen. Voraussetzung: Das Geld wird für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder die Tilgung eines laufenden Baudarlehens verwendet.
Künftig kann jeder frei wählbare Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden ? bis hin zum gesamten Kapital. Einzige Einschränkung: Bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Wohn-Riester-Konto verbleiben.
Regelmäßige Besteuerung des Riester-Guthabens in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr oder ?rabattierte? Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Guthabens? Bisher musste diese Frage zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden werden ? ab 2014 besteht die Option der Einmalbesteuerung während der gesamten Auszahlungsphase.
Bei umzugsbedingtem Verkauf eines mit Wohn-Riester finanzierten Eigenheims hat der Eigentümer in Zukunft mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Die so genannte Reinvestitionsfrist verlängert sich auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Zeitraums, in dem das geförderte Wohneigentum letztmals selbst genutzt wurde. Gegenüber der alten Regelung hat man damit zwei Jahre mehr Zeit.
Schwäbisch Hall, den 29. August 2013
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.200 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen mehr als 10 Mio. Kunden, davon 7 Mio. in Deutschland.
Vorteil Wohn-Riester
Wohn-Riester wird attraktiver. Vom 1. Januar 2014 an profitieren aktuelle und angehende Wohn-Riester-Kunden von flexibleren Regelungen. ?Wohn-Riester ist ein Erfolgsmodell der privaten Altersvorsorge. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen und die Förderung noch stärker der Lebensrealität der Menschen angepasst?, kommentiert Schwäbisch Hall-Expertin Carolin Schneider und erläutert die fünf neuen Pluspunkte.
Wohn-Riester-Guthaben können künftig auch für alters- und behinderten-gerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden. Ein Sachverständiger muss den barrierefreien Umbau bestätigen. Bedingung: Die Maßnahmen dürfen nicht anderweitig gefördert werden, etwa durch die KfW.
Wohn-Riester-Sparer können bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit Kapital aus ihrem geförderten Vertrag entnehmen. Voraussetzung: Das Geld wird für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder die Tilgung eines laufenden Baudarlehens verwendet.
Künftig kann jeder frei wählbare Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden ? bis hin zum gesamten Kapital. Einzige Einschränkung: Bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Wohn-Riester-Konto verbleiben.
Regelmäßige Besteuerung des Riester-Guthabens in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr oder ?rabattierte? Einmalbesteuerung von 70 Prozent des Guthabens? Bisher musste diese Frage zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden werden ? ab 2014 besteht die Option der Einmalbesteuerung während der gesamten Auszahlungsphase.
Bei umzugsbedingtem Verkauf eines mit Wohn-Riester finanzierten Eigenheims hat der Eigentümer in Zukunft mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Die so genannte Reinvestitionsfrist verlängert sich auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Zeitraums, in dem das geförderte Wohneigentum letztmals selbst genutzt wurde. Gegenüber der alten Regelung hat man damit zwei Jahre mehr Zeit.
Schwäbisch Hall, den 29. August 2013
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.200 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen mehr als 10 Mio. Kunden, davon 7 Mio. in Deutschland.
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