OFT überprüft Preispolitik britischer Möbelhändler
26.08.2013 ?
Die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading (OFT) hat gleichlautenden Medienberichten zufolge sechs britische Filialisten aus der Möbel- und Teppichbranche wegen irreführenden Preisnachlässen abgemahnt. Die Einzelhandelsunternehmen sollen als regulären Preis künstlich hohe Preise verwendet haben, die ein keinem Verhältnis zum wirklichen Warenwert standen. Die betroffenen Unternehmen haben jeweils ein Schreiben vom OFT erhalten, in dem sie gebeten werden, bis zum Herbst eine Erklärung zu unterschreiben, auf diese Preispolitik zu verzichten. Sollten sie dies nicht tun, werde das OFT weitere Schritte einleiten. Zum Beispiel könnten Strafen in Höhe von 30 % des relevanten Umsatzes erhoben werden. Laut dem britischen Verbraucherschutz müssen Preise, die in einem Verkaufsangebot genutzt werden auch der Wahrheit entsprechen. OFT hat jedoch herausgefunden, dass viele der überprüften Möbelhändler Produkte nie zu dem im Sonderangebot genannten Originalpreis verkauft haben. Laut den Verbraucherschutzrechten darf ein Sonderangebot zudem nie länger bestehen als der reguläre Preis. Das britische Teppichhandelsunternehmen Carpetright hat den Erhalt eines Briefes der Wettbewerbsbehörde bestätigt. Zu den anderen betroffenen Unternehmen zählen den Medienberichten zufolge der Polstermöbelanbieter DFS, die zum Steinhoff-Konzern gehörenden Vertriebsschienen ?Harveys? und ?Bensons for Beds?, die Bettenanbieter Dreams und Furniture Village und der Polster- und Teppichspezialist ScS.
Diesem Artikel zugeordnete Schlagworte:
American Woodmark: Umsatz wächst weiter zweistellig ? vor
OFT überprüft Preispolitik britischer Möbelhändler
Die britische Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trading (OFT) hat gleichlautenden Medienberichten zufolge sechs britische Filialisten aus der Möbel- und Teppichbranche wegen irreführenden Preisnachlässen abgemahnt. Die Einzelhandelsunternehmen sollen als regulären Preis künstlich hohe Preise verwendet haben, die ein keinem Verhältnis zum wirklichen Warenwert standen. Die betroffenen Unternehmen haben jeweils ein Schreiben vom OFT erhalten, in dem sie gebeten werden, bis zum Herbst eine Erklärung zu unterschreiben, auf diese Preispolitik zu verzichten. Sollten sie dies nicht tun, werde das OFT weitere Schritte einleiten. Zum Beispiel könnten Strafen in Höhe von 30 % des relevanten Umsatzes erhoben werden. Laut dem britischen Verbraucherschutz müssen Preise, die in einem Verkaufsangebot genutzt werden auch der Wahrheit entsprechen. OFT hat jedoch herausgefunden, dass viele der überprüften Möbelhändler Produkte nie zu dem im Sonderangebot genannten Originalpreis verkauft haben. Laut den Verbraucherschutzrechten darf ein Sonderangebot zudem nie länger bestehen als der reguläre Preis. Das britische Teppichhandelsunternehmen Carpetright hat den Erhalt eines Briefes der Wettbewerbsbehörde bestätigt. Zu den anderen betroffenen Unternehmen zählen den Medienberichten zufolge der Polstermöbelanbieter DFS, die zum Steinhoff-Konzern gehörenden Vertriebsschienen ?Harveys? und ?Bensons for Beds?, die Bettenanbieter Dreams und Furniture Village und der Polster- und Teppichspezialist ScS.
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