Trauringe Weissgold
  • Startseite
  • Impressum
  • Karte
  • Meldungen
Startseite » Meldungen » Musizieren ohne Misstöne: So vermeiden Sie Streit mit dem Nachbarn
Mrz01

Musizieren ohne Misstöne: So vermeiden Sie Streit mit dem Nachbarn

Es gibt ihn tatsächlich: Der 10. Januar ist der Ehrentag der Blockflöte. Nicht nur an diesem Tag wird in deutschen Privathaushalten eifrig geprobt. Doch was für den einen Entspannung und Genuss bedeutet, kann beim Nachbarn für Misstöne sorgen. Welche gesetzlichen Regeln für das Musizieren in den eigenen vier Wänden gelten, erläutert Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt.

Ob Blockflöte, Klavier oder Stereoanlage ? Musik gehört zu den häufigsten Ursachen für Konflikte in der Nachbarschaft: Laut Umfragen fühlen sich mehr als ein Viertel der Deutschen durch sie gestört. Eine grundsätzliche Schranke stellt die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr dar. Vollständig verboten werden kann das Musizieren aber nicht ? es ist Teil der im Grundgesetz verankerten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Doch ist stets zu prüfen, ob durch das Musizieren eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegt. Was konkret erlaubt ist, hängt auch von der Wohnsituation ab:

Musizieren in der Eigentumswohnung: Hier kann der häusliche Musikgenuss durch eine Hausordnung eingeschränkt, aber nicht gänzlich untersagt werden: Eine derartige Bestimmung wäre unwirksam (AZ 15 W 122/80). Eine bei Erwerb einer Wohnung bereits bestehende Hausordnung gilt übrigens auch für den neuen Besitzer (AZ 2 Z BR 96/01). Generell ist eine zeitliche Beschränkung zulässig. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt, wenn täglich zwei bis drei Stunden zwischen 10 und 13 oder 15 und 20 Uhr musiziert wird (AZ I-9 U 32/05).

Musizieren im Reihenhaus: Grundsätzlich ist das Musizieren auch dann erlaubt, wenn es im Nachbarhaus gehört werden kann. Wiederholte Verstöße gegen die Nachtruhe oder auch ?Belästigungen durch vermeidbaren Lärm ohne berechtigten Anlass? können jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dazu zählt bereits lautes Klavierspielen bei geöffneten Fenstern. Generell empfiehlt es sich auch im eigenen Haus, lautes Musizieren auf maximal drei Stunden täglich zu beschränken sowie an Wochenenden und Feiertagen die Mittagsruhe einzuhalten.

Musizieren in der Mietwohnung: Ergänzend zur Nachtruhe können Ruhezeiten und Dauer im Mietvertrag festgelegt werden. Eine Auskunftspflicht über Musikinstrumente vor dem Abschluss des Mietvertrags besteht nicht. Wie lange musiziert werden darf, legen deutsche Gerichte unterschiedlich aus. Die Begrenzung auf ?Zimmerlautstärke? heißt hier nicht, dass in der Nachbarwohnung kein Laut zu hören sein darf. Entscheidend sind nicht die Dezibel-Grenzwerte, sondern die baulichen Rahmenbedingungen (AZ 317 T 48/95).

Musizieren als Berufsmusiker: Für Musiklehrer und Profis gelten die gleichen Bestimmungen und Ruheregelungen wie für Laien (AZ 22 S 574/89). Tägliches Üben ist damit den Nachbarn zuzumuten (AZ 2/11 T 36/05). Um in der Mietwohnung Musikunterricht zu erteilen, muss der Vermieter allerdings seine Zustimmung geben (Stichwort: gewerbliche Nutzung).

Musik aus der Stereoanlage: Für Musik und Gesang ? ob selbst erzeugt, elektronisch verstärkt oder aus der Stereoanlage/Docking-Station ? gelten die gleichen Regeln und Richtwerte. Eine unterschiedliche Einschränkung in Mietvertrag und Hausordnung ist unzulässig (AZ V ZB 11/98).

Schwäbisch Hall, den 7. Januar 2015

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,5 Mio. Kunden, davon 7,3 Mio. in Deutschland.

hier ansehen Klickst du hier

  • Sind Sie in der Lage sich unterzuordnen?
  • Zach Braff: Von Eis besessen
  • Reinigung und Pflege von Badmöbeln
  • Facebook Messenger: 700 Mio. Nutzer, wächst schneller als WhatApp
  • Sind Sie in der Lage sich unterzuordnen?
  • Microsofts nächste wirre KI Captionbot: knapp daneben ist auch vorbei
  • Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Vergleich
  • Jennifer Hudson: Neues Album mit Party-Flair
  • Miese Mail vom „Bekannten“: Telekom warnt vor neuer Spam-Welle
  • Welche Kriterien waren bei der Wahl Ihres Studiums für Sie entscheidend?

Meldungen

  • Mozilla-Mitarbeiter rebellieren gegen neuen CEO Eich
  • Steuervorteil für Hausbesitzer
  • Schuhe online aus dem Ausland?
  • Umsatzmilliarde mit Qualität, Innovation und Design

Meldungen

  • Hallo zusammen :)
  • Aktuelle Technik-Blitzangebote von Amazon im Vergleich
  • Ben Dahlhaus: Der Hype um das mysteriöse Sex-Symbol
  • CeBIT: Veranstalter feiern ?gelungenen Neustart? dank Business-Fokus

  • Electrolux verhandelt über Erwerb von GE Appliances
  • Platsch… und dann wurden es die Hasen
  • Hansgrohe Aquademie: Filmreihe gestartet
  • Deutsche Küche: Echte Hausmannskost auf vegetarisch

Archive

  • Januar 2018
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • April 2017
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • Oktober 2016
  • September 2016
  • August 2016
  • Juli 2016
  • Juni 2016
  • Mai 2016
  • April 2016
  • März 2016
  • Februar 2016
  • Januar 2016
  • Dezember 2015
  • November 2015
  • Oktober 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juli 2015
  • Juni 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • März 2015
  • Februar 2015
  • Dezember 2014
  • November 2014
  • Oktober 2014
  • September 2014
  • August 2014
  • Juli 2014
  • Juni 2014
  • Mai 2014
  • April 2014
  • März 2014
  • Februar 2014
  • Januar 2014
  • Dezember 2013
  • November 2013
  • Oktober 2013
  • September 2013
  • August 2013
  • Juni 2013