Trauringe Weissgold
  • Startseite
  • Impressum
  • Karte
  • Meldungen
Startseite » Meldungen » Auf Bewährung sollte man besser die Finger von Facebook lassen
Jun10

Auf Bewährung sollte man besser die Finger von Facebook lassen

Allein schon die Erwähnung von Personen in Beiträgen auf Social Media-Plattformen kann in bestimmten Fällen juristisch als Kontaktaufnahme bewertet werden. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen bekommt dies nun direkt zu spüren und muss wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis.
Infografik: Facebook: Desktop- und Mobile-NutzerFacebook: Desktop- und Mobile-Nutzer
Dieser war im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und neun Monaten verurteilt worden – das Ergebnis eines versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, nachdem er seine damalige Ehefrau mit einem Messer schwer verletzt hatte. Zwei Drittel der Strafe hatte der Täter abgesessen, als er im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen wurde.

Dies ging mit der Auflage eines kompletten Kontaktverbots über vier Jahre zum Opfer einher. Es war klar: Wenn der Verurteilte gegen dieses verstößt, muss er zurück in den Knast. So unterließ er es zumindest, in die Nähe der Betroffenen zu gehen oder diese anzurufen. Offenbar nahm er aber an, dass es kein Problem darstellt, sich öffentlich äußerst herablassend über die Frau zu äußern.

Auf seinem Facebook-Account veröffentlichte der Täter mehrfach Beleidigungen gegen seine Ex-Frau. Weiterhin erwähnte er auch ihre Schwester namentlich und forderte diese auf, ihr verschiedene Herabwürdigungen mitzuteilen. Das Oberlandesgericht Hamm sah darin eine klare Verletzung der Bewährungsauflage des Kontaktverbotes, hinzu kam, dass die Äußerungen Anlass zur Sorge gegeben hätten, dass der Verurteilte weitere Straftaten begehen könne. Das vorzeitige Ende seiner Freiheitsstrafe wurde daraufhin zurückgenommen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Täter es darauf angelegt habe, dass zumindest die Verwandte und Bekannte der Geschädigten die Beiträge lesen und dem Opfer davon berichten würden. Es sei dabei unerheblich, ob er direkt mit der Frau in Kontakt gestanden habe. Allein die Veröffentlichung solcher Inhalte auf Facebook und deren Zugänglichmachung für einen unbestimmten Personenkreis müsse in dem Fall als Verletzung des Kontaktverbotes gewertet werden.

Dabei kam vor allem auch die Vielzahl und der beleidigende Inhalt der Facebook-Einträge zum Tragen. Selbst wenn dem Opfer letztlich nicht einmal erneut direkte körperliche Gewalt angetan wird, stellen die Veröffentlichungen Beleidigungs- und Bedrohungsdelikte dar, wenn sie von der Frau wahrgenommen werden – womit eine Bewährung hinfällig ist. Haft, Strafe, HandschelleHaft, Strafe, Handschelle gerberbabycontest.net

2015-06-09T13:05:00+02:00Christian Kahle

Powered by –>Klick<--

  • Patschnass, aber überglücklich
  • Erfahrungen mit der Diepeschrather Mühle in Bergisch Gladbach?
  • Look des Tages
  • Baugenehmigungen gaben im April leicht nach
  • Spotify: Gratis-Version des Musik-Streaming-Dienst verteilt Malware
  • Skype erwägt kostenlose Gruppen-Videogespräche
  • Spotify: Gratis-Version des Musik-Streaming-Dienst verteilt Malware
  • Cher: Wo kommt denn dieses Zimmer her?
  • Umsatzmilliarde mit Qualität, Innovation und Design
  • Rückenwind auf dem Weg zum Wohneigentum: BGH stärkt Vorkaufsrecht von Mietern

Meldungen

  • Jimmy Fallon kommt ins deutsche Fernsehen
  • ?Design ist weit mehr als die Hülle eines Produktes?
  • Taylor Swift ? Freunde sprechen ihr Mut zu
  • Red Dot Design Award für neue hansgrohe Spülenkombination

Meldungen

  • BSH: Seitz scheidet aus Geschäftsführung aus
  • Herbst 2016: Hansgrohe Soft-Skill-Seminare
  • Artistic Director: Boss holt sich Michelle Obamas Lieblingsdesigner
  • Brisanter Zugriff: Unbekannter nutzt Bugzilla-Reports gegen Mozilla

  • April, April: Die besten Scherz-Ideen der Technik-Szene des Jahres
  • Axor stellt auf der imm cologne die Dusche in den Mittelpunkt
  • Google warnt vor „Staatszugriff“ auf das eigene Email-Konto
  • Facebook skizziert Zehnjahresplan

Archive

  • Januar 2018
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • April 2017
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • Oktober 2016
  • September 2016
  • August 2016
  • Juli 2016
  • Juni 2016
  • Mai 2016
  • April 2016
  • März 2016
  • Februar 2016
  • Januar 2016
  • Dezember 2015
  • November 2015
  • Oktober 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juli 2015
  • Juni 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • März 2015
  • Februar 2015
  • Dezember 2014
  • November 2014
  • Oktober 2014
  • September 2014
  • August 2014
  • Juli 2014
  • Juni 2014
  • Mai 2014
  • April 2014
  • März 2014
  • Februar 2014
  • Januar 2014
  • Dezember 2013
  • November 2013
  • Oktober 2013
  • September 2013
  • August 2013
  • Juni 2013