Vater Staat greift Bauherren und Wohnungskäufern bei der Erfüllung ihres Wunsches nach den eigenen vier Wänden mit einer Vielzahl von Förderungen kräftig unter die Arme. ?Im Förderdschungel den Überblick zu behalten, ist allerdings nicht ganz einfach?, weiß Schwäbisch Hall-Experte Sebastian Flaith und erklärt die wichtigsten Programme und Zuschüsse.
Die Wohn-Riester-Förderung ist dank hoher staatlicher Zulagen auf überschaubare eigene Sparleistungen der Turbo für die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. Sie lässt sich sowohl zur Eigenkapitalbildung als auch zur Tilgung oder Umschuldung eines Baukredits einsetzen. ?Wer die Riester-Förderung in eine Finanzierung einbaut, kann gegenüber der ungeförderten Finanzierung deutlich sparen: Ein Arbeitnehmer-Ehepaar, das für sein Haus 200.000 Euro als riestergefördertes Darlehen aufnimmt, kann laut Stiftung Warentest insgesamt einen Vorteil von rund 27.000 EUR erzielen. Das wirkt wie eine neue Form der Eigenheimzulage?, so Flaith.
Die volle Grundzulage von jährlich 154 Euro erhält, wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres auf einem Riestervertrag anlegt, maximal aber 2.100 Euro inklusive Zulagen. Für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für ab diesem Stichtag geborenen Nachwuchs sogar jeweils 300 Euro. Eine klassische Käuferfamilie mit zwei kleinen Kindern kann demnach pro Jahr 908 EUR extra für die Finanzierung aufbringen. Zusätzlich sind für Riester-Sparer Steuervorteile möglich, die man im Einzelfall vom Steuerberater prüfen lassen sollte.
Nicht verschenken sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen (vL) ihres Arbeitgebers förderfähig anzulegen. Alleinstehende Bausparer erhalten darauf die Arbeitnehmer-Sparzulage von jährlich 43 Euro, Verheiratete von 86 Euro. Zusätzlich gewährt der Staat auf die jährliche Sparleistung von 512 EUR die Wohnungsbauprämie (WoP) von bis zu 45,06 Euro für eine Einzelperson; 90,11 Euro für ein Ehepaar. Voraussetzung ist jeweils, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen die Höchstgrenze nicht überschreitet: Im Falle der WoP sind das etwa für ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar 51.200 Euro ? das tatsächliche Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich höher sein.
Eine wichtige Anlaufstelle für Bauwillige ist die staatliche KfW. Sie hält ein ganzes Bündel von Förderprogrammen mit zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen bereit. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm können Selbstnutzer einen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten, gegenwärtig ab einem effektiven Zinssatz von 1,51 Prozent.
Energieeffizientes Bauen wird bei der KfW besonders gefördert: Wer ein Eigenheim errichtet, das den Kriterien eines KfW-Effizienzhauses genügt, bekommt sein Darlehen aktuell sogar schon zu einem Effektivzins von 1,00 Prozent. Besonderer Clou: Die KfW-Fördermittel sind in der Regel auch flexibel miteinander kombinierbar.
Zwei Besonderheiten gilt es allerdings zu beachten. Die meisten Fördermittel können Bauherren nicht direkt, sondern nur über ein Kreditinstitut beantragen. Außerdem ändern sich die Details des Programmangebots relativ häufig. Die Konditionen, zu denen der Nachbar dieses Jahr gebaut hat, gelten nicht unbedingt auch noch nächstes Jahr.
Auch eine Reihe von Bundesländern hält Fördertöpfe für Häuslebauer bereit. Im Unterschied zu den KfW-Programmen sind diese Darlehen und Zuschüsse aber häufig an Einkommensgrenzen gebunden und richten sich vor allem an Familien mit Kindern. Außerdem werden die Kredite und Zuschüsse häufig nach dem Prinzip ?so lange der Vorrat reicht? vergeben. Ob noch günstiges Baugeld im Topf ist, kann man bei den regionalen Förderbanken sowie den Stadt- und Kreisverwaltungen in Erfahrung bringen.
Auch immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, insbesondere junge Bauherrenfamilien mit günstigem Bauland oder attraktiven Krediten anzulocken. Ob man am Wohnort seiner Wahl mit Baugeld vom Bürgermeister rechnen kann, verrät bei Eingabe der Postleitzahl eine Datenbank unter www.aktion-pro-eigenheim.de. ?Dort erhält man auch einen Überblick über aktuelle regionale Förderprogramme?, sagt Flaith.
Schwäbisch Hall, den 11. November 2014
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,5 Mio. Kunden, davon 7,3 Mio. in Deutschland.
Wege durch den Förderdschungel
Vater Staat greift Bauherren und Wohnungskäufern bei der Erfüllung ihres Wunsches nach den eigenen vier Wänden mit einer Vielzahl von Förderungen kräftig unter die Arme. ?Im Förderdschungel den Überblick zu behalten, ist allerdings nicht ganz einfach?, weiß Schwäbisch Hall-Experte Sebastian Flaith und erklärt die wichtigsten Programme und Zuschüsse.
Die Wohn-Riester-Förderung ist dank hoher staatlicher Zulagen auf überschaubare eigene Sparleistungen der Turbo für die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums. Sie lässt sich sowohl zur Eigenkapitalbildung als auch zur Tilgung oder Umschuldung eines Baukredits einsetzen. ?Wer die Riester-Förderung in eine Finanzierung einbaut, kann gegenüber der ungeförderten Finanzierung deutlich sparen: Ein Arbeitnehmer-Ehepaar, das für sein Haus 200.000 Euro als riestergefördertes Darlehen aufnimmt, kann laut Stiftung Warentest insgesamt einen Vorteil von rund 27.000 EUR erzielen. Das wirkt wie eine neue Form der Eigenheimzulage?, so Flaith.
Die volle Grundzulage von jährlich 154 Euro erhält, wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens des Vorjahres auf einem Riestervertrag anlegt, maximal aber 2.100 Euro inklusive Zulagen. Für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für ab diesem Stichtag geborenen Nachwuchs sogar jeweils 300 Euro. Eine klassische Käuferfamilie mit zwei kleinen Kindern kann demnach pro Jahr 908 EUR extra für die Finanzierung aufbringen. Zusätzlich sind für Riester-Sparer Steuervorteile möglich, die man im Einzelfall vom Steuerberater prüfen lassen sollte.
Nicht verschenken sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen (vL) ihres Arbeitgebers förderfähig anzulegen. Alleinstehende Bausparer erhalten darauf die Arbeitnehmer-Sparzulage von jährlich 43 Euro, Verheiratete von 86 Euro. Zusätzlich gewährt der Staat auf die jährliche Sparleistung von 512 EUR die Wohnungsbauprämie (WoP) von bis zu 45,06 Euro für eine Einzelperson; 90,11 Euro für ein Ehepaar. Voraussetzung ist jeweils, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen die Höchstgrenze nicht überschreitet: Im Falle der WoP sind das etwa für ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar 51.200 Euro ? das tatsächliche Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich höher sein.
Eine wichtige Anlaufstelle für Bauwillige ist die staatliche KfW. Sie hält ein ganzes Bündel von Förderprogrammen mit zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen bereit. Beim KfW-Wohneigentumsprogramm können Selbstnutzer einen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten, gegenwärtig ab einem effektiven Zinssatz von 1,51 Prozent.
Energieeffizientes Bauen wird bei der KfW besonders gefördert: Wer ein Eigenheim errichtet, das den Kriterien eines KfW-Effizienzhauses genügt, bekommt sein Darlehen aktuell sogar schon zu einem Effektivzins von 1,00 Prozent. Besonderer Clou: Die KfW-Fördermittel sind in der Regel auch flexibel miteinander kombinierbar.
Zwei Besonderheiten gilt es allerdings zu beachten. Die meisten Fördermittel können Bauherren nicht direkt, sondern nur über ein Kreditinstitut beantragen. Außerdem ändern sich die Details des Programmangebots relativ häufig. Die Konditionen, zu denen der Nachbar dieses Jahr gebaut hat, gelten nicht unbedingt auch noch nächstes Jahr.
Auch eine Reihe von Bundesländern hält Fördertöpfe für Häuslebauer bereit. Im Unterschied zu den KfW-Programmen sind diese Darlehen und Zuschüsse aber häufig an Einkommensgrenzen gebunden und richten sich vor allem an Familien mit Kindern. Außerdem werden die Kredite und Zuschüsse häufig nach dem Prinzip ?so lange der Vorrat reicht? vergeben. Ob noch günstiges Baugeld im Topf ist, kann man bei den regionalen Förderbanken sowie den Stadt- und Kreisverwaltungen in Erfahrung bringen.
Auch immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, insbesondere junge Bauherrenfamilien mit günstigem Bauland oder attraktiven Krediten anzulocken. Ob man am Wohnort seiner Wahl mit Baugeld vom Bürgermeister rechnen kann, verrät bei Eingabe der Postleitzahl eine Datenbank unter www.aktion-pro-eigenheim.de. ?Dort erhält man auch einen Überblick über aktuelle regionale Förderprogramme?, sagt Flaith.
Schwäbisch Hall, den 11. November 2014
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die 7.300 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10,5 Mio. Kunden, davon 7,3 Mio. in Deutschland.
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