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Jul26
Forderung: Google soll Recht auf Vergessen weltweit ausweiten
Bislang werden die Richtlinien zum so genannten „Recht auf Vergessen“, den Anträgen auf Löschung aus dem Google-Index, nur für Webseiten ausgeführt, die in der EU ihren Ursprung haben. Doch das müsse sich noch ändern, fordern EU-Datenschützer. Wie , gab es in dieser Woche erneut ein Meeting von EU-Datenschützern betreffend der Umsetzung des EuGH-Urteils zur Löschung von Links. Dabei sollen die Datenschützer noch starke Probleme bei der Umsetzung sehen, denn genaue Richtlinien hatte – und kann der EuGH – nicht gegeben. Die Umsetzung liegt allein bei den Suchmaschinenbetreibern. Durch die Marktherrschaft in Europa ist das zwar vor allem Google, aber auch Yahoo und Microsoft. Bing von Microsoft bietet mittlerweile ebenso wie Google einen Antrag per Webformular auf Löschung von Suchmaschinenergebnissen an. Wie stark das genutzt wird, ist noch nicht bekannt.
Begrenzung auf die EU
Bislang ist den Datenschützern aber vor allem die Begrenzung auf die EU ein Dorn im Auge. Denn gelöscht wird nur, was einen Ursprung in Europa hat und dort gesucht wird. Damit fallen beispielsweise Suchergebnisse auf google.com heraus, die man sich aber ebenso einfach in Deutschland anzeigen lassen kann.
Die als Artiklä-29-Working-Party bekannte Vereinigung der Datenschützer schlägt einige Verbesserungen im System vor, mit dem es den Suchmaschinenbetreiber auch vereinfacht werden soll, klare Richtlinien aufzustellen.
Eine der Forderungen geht auf die Anzeigepraxis von Google zurück: derzeit fügt Google bei Namenssuchen den Hinweis mit an, „einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt“. Gleiches gelte für die Maßnahmen bei einer Löschung aus dem Suchergebnis, da Google entsprechend der Löschung den Webseiten mitteilt, was aus ihrem Angebot aus dem Index gestrichen wurde. Ob das nicht auf eine weitere Zensur herausläuft, wollen die Datenschützer jetzt klären. Google, Internet, Logo, SuchmaschineGoogle
Forderung: Google soll Recht auf Vergessen weltweit ausweiten
Bislang werden die Richtlinien zum so genannten „Recht auf Vergessen“, den Anträgen auf Löschung aus dem Google-Index, nur für Webseiten ausgeführt, die in der EU ihren Ursprung haben. Doch das müsse sich noch ändern, fordern EU-Datenschützer. Wie , gab es in dieser Woche erneut ein Meeting von EU-Datenschützern betreffend der Umsetzung des EuGH-Urteils zur Löschung von Links. Dabei sollen die Datenschützer noch starke Probleme bei der Umsetzung sehen, denn genaue Richtlinien hatte – und kann der EuGH – nicht gegeben. Die Umsetzung liegt allein bei den Suchmaschinenbetreibern. Durch die Marktherrschaft in Europa ist das zwar vor allem Google, aber auch Yahoo und Microsoft. Bing von Microsoft bietet mittlerweile ebenso wie Google einen Antrag per Webformular auf Löschung von Suchmaschinenergebnissen an. Wie stark das genutzt wird, ist noch nicht bekannt.
Begrenzung auf die EU
Bislang ist den Datenschützern aber vor allem die Begrenzung auf die EU ein Dorn im Auge. Denn gelöscht wird nur, was einen Ursprung in Europa hat und dort gesucht wird. Damit fallen beispielsweise Suchergebnisse auf google.com heraus, die man sich aber ebenso einfach in Deutschland anzeigen lassen kann.
Die als Artiklä-29-Working-Party bekannte Vereinigung der Datenschützer schlägt einige Verbesserungen im System vor, mit dem es den Suchmaschinenbetreiber auch vereinfacht werden soll, klare Richtlinien aufzustellen.
Eine der Forderungen geht auf die Anzeigepraxis von Google zurück: derzeit fügt Google bei Namenssuchen den Hinweis mit an, „einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt“. Gleiches gelte für die Maßnahmen bei einer Löschung aus dem Suchergebnis, da Google entsprechend der Löschung den Webseiten mitteilt, was aus ihrem Angebot aus dem Index gestrichen wurde. Ob das nicht auf eine weitere Zensur herausläuft, wollen die Datenschützer jetzt klären. Google, Internet, Logo, Suchmaschine Google
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