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Jul12

Dickes Minusgeschäft: Leistungsschutzrecht kostet Verleger Millionen

Eigentlich wollten viele deutsche Verleger dank dem Leistungsschutzrecht an den Einnahmen von Newsaggregatoren mitverdienen. Wie Zahlen der VG Media zeigen, mussten die Verleger bisher allerdings über 3 Millionen Euro investieren um Einnahmen von 700.000 Euro zu generieren.

Schuss in den Ofen

Das Leistungsschutzrecht hat auch hier auf WinFuture in den letzten Jahren für einige heiße Diskussionen gesorgt. Unter anderem konnten wir darüber berichten, dass dem Springerverlag wegen der selbst erstrittenen Regelung nach Inkrafttreten . Zuletzt hatten die Verleger erneut versucht ihre Stellung gegenüber Google zu verbessern und Geld für bei Google News angezeigte Textabschnitte zu erhalten – ohne Erfolg. Jetzt zeigen neue Zahlen der VG Media, dass es sich beim Leistungsschutzrecht bisher um ein teures Minusgeschäft für die beteiligten Verlage handelt.

Wie die verantwortliche Verwertungsgesellschaft VG Media laut Golem nach eigenen Angaben mitteilt, konnten seit dem 1. August 2013 mit dem Leistungsschutzrecht Einnahmen von 714.540 Euro erzielt werden. Bekannt wurden diese Zahlen laut dem Bericht von iRights.info durch eine Stellungnahme zu einer Konsultation der EU-Kommission, die europaweit Angaben zum Leistungsschutzrecht einholt.

Dickes Minus

Der Stellungnahme ist lediglich zu entnehmen, dass diese Summe dank Einigungen mit „bedeutenden Nutzern“ generiert werden konnte: „Die VG Media hat bis jetzt mit insgesamt fünf Newsaggregatoren und Suchmaschinen Verträge über eine Vergütung des Presseleistungsschutzrechtes abschließen können“, so die Verwertungsgesellschaft.

Interessant werden diese Angaben vor allem nach einem Blick auf den Punkt, den die VG Wort in dem Bericht nur mit „Kostenbeteiligung“ der Verlage kennzeichnet. Demnach wurde von dem Gewinn von gut 700.000 Euro bisher kein Cent ausbezahlt, weil diesem Kosten von insgesamt 3,3 Millionen Euro gegenüberstehen, mit denen die Verlage die zahlreichen Klagen rund um das Leistungsschutzrecht finanzieren.

Google ist unterdes nicht einmal unter den von der VG Media gewonnen Partnern. Die Verlage hatten dem Konzern zuletzt – nach eigenen Angaben aufgrund der beherrschenden Marktmacht – eine „widerrufliche Gratiseinwilligung“ erteilt, Textausschnitte zu verwenden. Da andere Anbieter für die Verwendung der Textausschnitte aber Geld an die Verwertungsgesellschaft abführen, hat das Deutsche Patent- und Markenamt dieses Vorgehen als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung definiert und verboten. Aktuell erhebt die VG Wort gegen dieses Verbot Klage. Geld, Brennen, FeuerGeld, Brennen, Feuer k.a.

2016-07-08T19:56:00+02:00John Woll

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