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Mai26
Beschlossene Sache: Netflix, Amazon und Co. bekommen Europa-Quote
Streaming-Anbieter werden in Europa künftig so behandelt wie klassische TV-Sender – zumindest wenn es nach der Mindestquote an europäischen Produktionen geht. Eine Quote von 30 Prozent muss nun von Netflix, Amazon Prime und Co ab dem Frühjahr 2018 eingehalten werden.
Schon in der vergangenen Woche machte die eingebrachte Pflicht-Quote für , nun ist sie bereits beschlossene Sache. Der zuständige EU-Medienrat hat die Neuregelung der EU-Medienrichtlinie, der so genannten AVMD-Richtlinie, heute beschlossen. Demnach müssen Streaming-Anbieter künftig genauso wie TV-Sender nachweisen, dass in Europa ein gewisser Anteil ihrer Inhalte aus Produktionen stammen, die auch in der EU produziert wurden. Für On-Demand-Dienste gilt nun aber anders als für TV-Sender eine Quote von mindestens 30 Prozent, TV-Sender müssen aktuell nur 20 Prozent nachweisen.
Wettbewerbsrecht
Dabei geht es, anders als vor Jahren bei der Radio-Quote, nicht um die Erhaltung der Muttersprache, sondern einzig und allein um den Wettbewerb mit den klassischen TV-Sendern, die ohne eine Gleichstellung bei der Quote gegenüber den On-Demand-Anbietern benachteiligt wären. Man will den Markt nun dahingehend befrieden.
Gegen den Entwurf stimmten übrigens Dänemark, Finnland, Großbritannien, die Niederlande und Luxemburg. Alle anderen Länder stimmten für die Einführung der Quote nach dem Entwurf. Kritiker sehen in der Quote eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Inhalten aus der EU, wobei vor allem die Filmförderung der einzelnen Länder hierbei eine Rolle spielen dürfte.
Los geht es 2018
Die Neuregelung tritt im Frühjahr 2018 in Kraft, den Streaming-Anbietern bleibt nun also fast ein Jahr für die Umsetzung. Bis dahin wird der EU-Rat noch die Einzelheiten für die Prüfung und Meldung der Quoten festlegen.
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Streaming-Anbieter werden in Europa künftig so behandelt wie klassische TV-Sender – zumindest wenn es nach der Mindestquote an europäischen Produktionen geht. Eine Quote von 30 Prozent muss nun von Netflix, Amazon Prime und Co ab dem Frühjahr 2018 eingehalten werden.
Schon in der vergangenen Woche machte die eingebrachte Pflicht-Quote für , nun ist sie bereits beschlossene Sache. Der zuständige EU-Medienrat hat die Neuregelung der EU-Medienrichtlinie, der so genannten AVMD-Richtlinie, heute beschlossen. Demnach müssen Streaming-Anbieter künftig genauso wie TV-Sender nachweisen, dass in Europa ein gewisser Anteil ihrer Inhalte aus Produktionen stammen, die auch in der EU produziert wurden. Für On-Demand-Dienste gilt nun aber anders als für TV-Sender eine Quote von mindestens 30 Prozent, TV-Sender müssen aktuell nur 20 Prozent nachweisen.Wettbewerbsrecht
Dabei geht es, anders als vor Jahren bei der Radio-Quote, nicht um die Erhaltung der Muttersprache, sondern einzig und allein um den Wettbewerb mit den klassischen TV-Sendern, die ohne eine Gleichstellung bei der Quote gegenüber den On-Demand-Anbietern benachteiligt wären. Man will den Markt nun dahingehend befrieden.
Gegen den Entwurf stimmten übrigens Dänemark, Finnland, Großbritannien, die Niederlande und Luxemburg. Alle anderen Länder stimmten für die Einführung der Quote nach dem Entwurf. Kritiker sehen in der Quote eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Inhalten aus der EU, wobei vor allem die Filmförderung der einzelnen Länder hierbei eine Rolle spielen dürfte.
Los geht es 2018
Die Neuregelung tritt im Frühjahr 2018 in Kraft, den Streaming-Anbietern bleibt nun also fast ein Jahr für die Umsetzung. Bis dahin wird der EU-Rat noch die Einzelheiten für die Prüfung und Meldung der Quoten festlegen.
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