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Jun20

Polizei sieht in Facebook-Fahndung nach 2 Jahren einen vollen Erfolg

Das Landeskriminalamt Niedersachsen nutzt das Social Network Facebook nun bereits seit zwei Jahren als Hilfsmittel bei der Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern und zog anlässlich des Jubiläums nun eine positive Bilanz. Seit der Einrichtung der Facebook-Seite wurden von der Behörde 293 entsprechende Beiträge gepostet. Darunter fallen Fahndungsaufrufe, die Suche nach vermissten Personen, Sachfahndungen, Zeugenaufrufe, Warnmeldungen und verschiedene andere Mitteilungen. Mittlerweile gelten 75 Postings als erledigt und wurden von der Seite gelöscht. Bei mehr als einem Drittel der Fälle seien die entscheidenden Hinweise dabei durch hereingekommen, hieß es.

„Wir stellen definitiv fest, dass die zusätzliche Fahndungsergänzung über Facebook sehr erfolgreich ist. Wir erreichen – nachdem wir einen Sachverhalt gepostet haben – innerhalb kürzester Zeit sehr viele Menschen und erhalten eine Vielzahl von Hinweisen, welche zu weiteren Ermittlungen benötigt werden und oftmals in der Gesamtheit zum Erfolg führen“, sagte Uwe Kolmey, Präsident des Landeskriminalamtes.

In einem Fall wurde einem mutmaßlichen Täter seine Einkaufs-Routine zum Verhängnis. Die Polizei hatte Anfang März eine Fahndung nach dem Verdächtigen veröffentlich, der eine 64 Jahre alte Wolfsburgerin so stark verletzt haben sollte, dass sie daran verstarb. Ein Wachmann des Sicherheitsunternehmens eines Einkaufszentrums sah den Aufruf auf Facebook und erkannte den Mann aus Braunschweig. Dieser gab häufig am Arbeitsplatz des Wachmanns seine Pfandflaschen ab. So konnte der Tatverdächtige ein Tag später vor Ort von Beamten der Polizei Braunschweig festgenommen werden.

Keine Fotos auf Facebook

Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte veröffentlicht die Polizei auf ihrer Facebook-Seite allerdings keine direkten Fahndungs-Aufrufe. Stattdessen stehen diese weiterhin nur auf der Seite der Polizei. Neue Inhalte werden dann mit einem kurzen Hinweis auf Facebook verlinkt.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass persönliche Daten und auch Fotos von Betroffenen weitgehend unter Kontrolle der Behörde bleiben und wieder gelöscht werden können. Eine direkte Veröffentlichung auf Facebook würde hingegen dafür sorgen, dass sensible Informationen auf den Servern des Social Networks in den USA landen und sich dann eventuell sogar unkontrolliert verbreiten. Dies würde im schlimmsten Fall dazu führen, dass Unschuldige über lange Zeit hinweg als mögliche Straftäter gebrandmarkt wären. Polizei, Haft, Gefängnis, Ermittlung, VerhörPolizei, Haft, Gefängnis, Ermittlung, Verhör

2014-06-18T16:04:00+02:00Christian Kahle

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