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Feb13

Im Todesfall: Facebook erlaubt die Angabe eine Nachlassverwalters

Was mit dem Facebook-Konto eines Verstorbenen passiert, war bisher nicht zur Zufriedenheit aller geregelt, da ein Konto lediglich eingefroren werden konnte, nachdem ein Todesfall gemeldet worden war. Das soziale Netzwerk hat nun aber begonnen, die Möglichkeit dazu zu erweitern, in den USA kann man nun einen „Nachlassverwalter“ ernennen. Das soziale Netzwerk schreibt in einem Beitrag in seinem , dass Facebook auch ein Ort ist, um jene Menschen zu ehren und in Erinnerung zu behalten, die sie verloren haben: „Wenn eine Person von uns geht, dann kann deren Konto zu einer Gedenkstätte ihres Lebens, ihrer Freundschaften und Erlebnisse werden.“

Bisher konnte man das aber nicht regeln, da Freunde und Verwandte keinen Zugriff auf das Konto eines Verstorbenen erhielten. Doch das wird man künftig dürfen, jedenfalls wenn man das als Kontobesitzer zuvor gewünscht und geregelt hat. Facebook schreibt, dass man einen „Legacy Contact“, also einen Nachlassverwalter bestimmen kann, der nach dem Ableben eines Nutzers bestimmte Rechte erhält.

Nach dem Melden eines Todesfalles kann dieser Kontakt einen Beitrag an oberster Stelle der Timeline verfassen, darin kann beispielsweise eine Trauerfeier oder „besondere Nachricht“ angegeben werden. Die Person kann außerdem auf Freundes-Anfragen, die zuvor nicht auf Facebook waren und womöglich die traurige Nachricht noch nicht gehört haben, reagieren. Schließlich können sie auch noch das Profil- und Titelbild ändern.

Auf Wunsch kann man jemanden auch das Recht einräumen, ein Archiv der Fotos, Posts und Profilinformationen herunterzuladen. Andere Einstellungen wie private Nachrichten bleiben aber für Dritte auch dann nicht einsehbar.

Kein Muss

Wer das Alles nicht wünscht, der kann auch angeben, dass das Facebook-Konto im Todesfall dauerhaft gelöscht wird. Diese Funktionen werden zunächst in den USA eingeführt, Facebook schreibt, dass man diese demnächst auch in weiteren Ländern einführen wird. Man betont zum Schluss noch einmal explizit, dass die Angabe eine „Legacy-Kontakts“ völlig optional ist. Facebook, Social Network, soziales Netzwerk, Social Media, TodesfallFacebook, Social Network, soziales Netzwerk, Social Media, Todesfall Facebook

2015-02-12T16:38:00+01:00Witold Pryjda

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